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Vorstandsvorsitzender:
Herr Andreas Schiller
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Parkordnung
Parkordnung Landschaftspark Nohra
Der Landschaftspark Nohra ist ein weitestgehend naturbelassenes Gebiet mit einer artenreichen Flora und Fauna. Neben Nieder- und Rehwild sind auch zahlreiche Vogelarten zu finden. Die Pflege erfolgt über extensive Beweidung. Die vorhandenen Naturgegebenheiten sollen möglichst wenig gestört werden. Darum gilt für das gesamte Gebiet des Landschaftsparkes:
- Alle Wege sind Fußwege, Reitwege sind gesondert ausgewiesen.
- Das gesamte Gebiet darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden (außer durch seitens der Stiftung Berechtigte).
- Hunde, unabhängig von der Rasse und Größe, sind generell an der Leine zu führen.
- Es ist verboten, wildlebende Tiere - insbesondere ihre Jungtiere - zu stören oder zu berühren oder ihr Gelege einzusammeln.
- Jegliches Ablagern, Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall, Müll o. ä. ist verboten. Dazu gehört auch die Ablagerung von Grünabfällen, Erdstoffen oder Bauresten (Bauschutt).
- Lagerfeuer und andere offene Feuer (auch Grillfeuer) dürfen nur mit Genehmigung der Stiftung durchgeführt werden.
- Das Anbringen von Plakaten und Schildern sowie das Abspielen von Musik ist nur mit Genehmigung des Stiftungsvorstandes gestattet.
- Das Betreten des Parks bei Dunkelheit, Unwetter, Sturm, Hochwasser, Schnee- und Eisglätte geschieht auf eigene Gefahr.
Zuwiderhandlungen werden verfolgt und geahndet.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Erholung.